Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Seit 2013 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit „Kultur macht stark“ außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche. Ziel des Programms ist es, Bildungsgerechtigkeit zu unterstützen und insbesondere Kinder und Jugendliche zu erreichen, die erschwerte Ausgangsbedingungen haben. 27 bundesweite Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um. Seit 2023 wird „Kultur macht stark“ in einer dritten Förderphase bis 2027 fortgesetzt. Der InfoPoint Kulturelle Bildung ist die offizielle Berliner Servicestelle für Kultur macht stark und somit erste Anlaufstelle für alle Berliner*innen, die sich über das Programm informieren möchten.
Kultur macht stark - kurz erklärt
Welches Ziel verfolgt Kultur macht stark?
Kultur macht stark ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm gibt es seit 2013. Die aktuelle dritte Förderphase endet 2027. Ziel ist es, neue Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in Risikolagen zu eröffnen und damit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten. Vier Bereiche stehen im Fokus: die Etablierung nachhaltiger Bildungsangebote durch die Vernetzung von Kultur macht stark-Akteur*innen in die Kommune, Ganztagsangebote an Schulen, die Einbindung digitaler Medien und die Mobilisierung von Akteur*innen in ländlichen Räumen.
An welche Zielgruppe richten sich die Projekte?
Die Projekte richten sich an junge Menschen zwischen 3 und 18 Jahren, die in einer finanziellen, sozialen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachsen (siehe nationaler Bildungsbericht 2022: www.bildungsbericht.de). Sie sollen neue Zugänge zu Kultureller Bildung und damit Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten erhalten. Kinder und Jugendliche, die nicht in diese Kategorie fallen, dürfen an den Projekten teilnehmen, sofern dies zur Förderung der primären Zielgruppe beiträgt. Ebenfalls zur Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Die Projekte erhalten eine 100%-Förderung. Übernommen werden Sachkosten wie Mieten, Verpflegung, Verbrauchsmaterial und Leihgebühren. Förderfähig sind Honorare für pädagogische/künstlerische Fachkräfte und/oder zusätzliche Personalausgaben beim federführenden Bündnispartner für die Durchführung der Projekte (Teilzeitstelle). Förderfähig sind außerdem Aufwandsentschädigungen und Qualifizierungen für Ehrenamtliche sowie Vernetzungsaktivitäten der Bündnispartner, die zur Verstetigung der Angebote beitragen. Hinzu kommt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 7% der anerkannten Ausgaben bzw. mindestens 500€.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge werden durch Bündnisse für Bildung aus mindestens drei lokal verankerten Partnern gestellt. Dies können Einrichtungen, Vereine, Kitas, Schulen oder Unternehmen sein. Sie bringen unterschiedliche Kompetenzen ein wie z. B. Zugang zur Zielgruppe, künstlerische Expertise, Räume oder Erfahrung in der Projektadministration. Einer der Partner übernimmt die Projektleitung und damit die Antragstellung. Eine Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit. Überregionale Bündnispartner können einbezogen werden, wenn sie lokal nicht vorhandene Expertise einbringen. Wichtig: Freischaffende Künstler*innen oder Pädagog*innen können keine Bündnispartner sein, aber als Honorarkräfte die Projekte mitgestalten.
Was ist bei der Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas zu beachten?
Schulen und Kitas können als Bündnispartner in die Projekte eingebunden werden, dürfen jedoch nicht die Antragstellung übernehmen. Die Projekte finden außerhalb der Unterrichtszeiten statt, d.h. nachmittags, an Wochenenden oder in den Ferien. Sie können im Rahmen von Ganztagsangeboten oder Projekttagen und -wochen an Schulen umgesetzt werden. Im Fall von Kitas müssen die Projekte sich von deren Regelangebot klar abgrenzen. Die Teilnahme ist für die Kinder und Jugendlichen freiwillig.
Wo finden die Projekte statt?
Die Projekte finden in dem Sozialraum (d.h. Stadtteil, Kiez, Lebensumfeld) statt, in dem die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen leben und sich regelmäßig aufhalten. Der Sozialraum ist ein wichtiges Kriterium, um das Erreichen der Zielgruppe nachzuweisen.
Welche Anforderungen müssen die Projekte noch erfüllen?
Es handelt sich um neuartige Konzepte, die speziell für Kultur macht stark entwickelt wurden. Die Projekte ersetzen nicht bestehende Angebote der Bündnispartner, sondern bieten ein Mehr an Kultureller Bildung. Folgeanträge für erfolgreiche Projekte sind i. d. R. möglich und gern gesehen.
Wo stelle ich meinen Antrag?
Der Antrag wird über das digitale Antragsportal kumasta gestellt. Zunächst entscheiden Sie sich für einen der 27 Programmpartner. Dabei handelt es sich um bundesweit aktive Verbände aus dem Kultur- und Sozialbereich. Die Programmpartner sind zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags, sie beraten Sie, entscheiden über eine Bewilligung und zahlen die Gelder aus. Die Förderrichtlinien der Programmpartner unterscheiden sich z. B. in Bezug auf Kultursparten, Themen und Fördersummen. Unterschieden wird zudem zwischen Förderern und Initiativen: Bei den 22 Förderern stellen Sie einen Förderantrag für ein selbst gestaltetes Projekt. Die fünf Initiativen fungieren selbst als Bündnispartner und bringen Finanzierung, Projektinhalte, Fachkräfte, Materialien etc. ein. Bei einer Initiative beantragen Sie keine Gelder, sondern bewerben sich um eine Kooperation.
Welcher Programmpartner passt am besten zu meiner Projektidee?
Melden Sie sich gern, wenn Sie noch unsicher sind, welches Programm für Sie in Frage kommt. Gemeinsam finden wir eine passende Förderung für Ihre Projektidee. Eine erste Übersicht über die inhaltlichen und formalen Schwerpunkte aller 27 Programme finden Sie in unserer Infobroschüre: Download unter diesem Link.
Wichtige Links zu Kultur macht stark
Positionspapier „Kinder und Jugendliche umfassend fördern: als nachhaltige Investition in die Zukunft“ der 27 Kultur macht stark-Programmpartner für eine Sicherung der Kultur macht stark III-Finanzierung für 2026/2027: 20240506_Positionierung_Kultur_macht_stark_bis_2027_fortsetzen.pdf
Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/buendnissefuerbildung/de/home/home_node.html
Förderrichtlinie 2023-2027: https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/buendnissefuerbildung/de/programm/foerderrichtlinie-2023-2027/foerderrichtlinie-2023-2027_node.html
Förderfinder und Antragsportal: https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de/
Weitere Informationen zu "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de/
Aufgaben und Kontaktdaten aller Kultur macht stark-Beratungsstellen: https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/buendnissefuerbildung/de/Begleitung/Beratungsstellen/beratungsstellen_node.html
Kultur macht stark im Film. Erklärfilme mit vielen Projekteindrücken: https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/buendnissefuerbildung/de/service/mediathek/kultur-macht-stark-im-film/kultur-macht-stark-im-film.html?nn=335246
Erklärvideo zu Kultur macht stark in Deutscher Gebärdensprache: https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/buendnissefuerbildung/de/services/gebaerdensprache/gebaerdensprache_node.html