Fördermöglichkeiten in Zeiten von Corona
Hier finden Sie gebündelt pandemiebedingte Fördermöglichkeiten für Akteure der Kulturellen Bildung. Auf Grund der aktuellen Lage werden Programm und Fördermöglichkeiten ins Leben gerufen, um die Szene finanziell zu unterstützen und am Leben zu halten.
Die Sammlung wird stetig aktualisiert, bietet aber keine Garantie auf Vollständigkeit.
Falls Sie Fragen zu Fördermöglichkeiten haben und/oder eine Beratung benötigen melden Sie sich direkt beim Team vom InfoPoint. Den Kontakt entnehmen Sie bitte der Sidebar.

Corona-Hilfen des Bundes
-
Corona-Grundsicherung (ALG II): Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine vereinfachte Antragstellung für das Sozialschutz-Paket an. Dieses richtet sich u.a. an Freiberuflerinnen und Freiberufler, Solo-Selbständige, Kleinunternehmer und Kleinunternehmerinnen sowie von Kurzarbeit Betroffene. Mehr Infos dazu hier.
- Der Bund hat kurzfristig Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Mehr Infos dazu hier.
Weitere Hilfsprogramme
Förderer
Programm vom Land Berlin und des Bundes
Für wen?
Start ups und kleine Mittelständler*innen
Kurzinfo
Das Land Berlin unterstützt gemeinsam mit dem Bund Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.
Fristen
Förderer: Fonds Soziokultur
Für wen?
Einrichtungen, Initiativen, Träger, Einzelpersonen und Akteur*innen der Soziokultur, Kulturarbeit, der Kulturellen Bildung, der Medienbildung, Kunst- und Kulturpädagogik aller Rechtsformen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind. Einrichtungen, die teilweise öffentlich gefördert werden, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Kurzinfo
Der Fonds Soziokultur e.V. fördert aus Mitteln des BKM-Programms NEUSTART KULTUR in den Jahren 2020/21 mit insgesamt 10 Millionen Euro partizipative Kulturprojekte.
Fristen
Antragsmöglichkeit 01. - 31. März 2021
Förderer: KFW
Für wen?
Der KfW-Schnellkredit 2020 steht Unternehmen sowie Freiberuflern und Einzelunternehmen offen, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind (Datum der ersten Umsatzerzielung).
Kurzinfo
Seit dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit nun auch gewerblich tätigen Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Freiberuflern und Einzelunternehmern zur Verfügung. Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.
Fristen: /
Förderer: Programm des Bundes
Für wen?
Festivals, Musikclubs, Livemusik- Orte
Kurzinfo
Mit insgesamt sechs Millionen Euro unterstützt die Kulturstaatsministerin kleine und „Umsonst & Draußen“-Musikfestivals aller Genres bei der Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Festivalsommer 2021 und den Planungen für das Jahr 2022. Das Förderprogramm richtet sich an Festivals mit überregionaler Ausstrahlung, besonderem Engagement für den musikalischen Nachwuchs oder für kulturelle Integration. Beantragt werden können bis zu 75.000 Euro.
Fristen
Antragsstellung ab dem 01.02.2021
Förderer: ASSITEJ Bundesrepublik Deutschland e.V.
Für wen?
tba
Kurzinfo
Das Programm Neustart Kultur – Junges Publikum für Kinder- und Jugendtheater soll Maßnahmen fördern, die eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes, Gastspiele und die Weiterentwicklung von künstlerischen Vermittlungsformaten ermöglichen. So sollen insbesondere der Kontakt zum Publikum und den Schulen wiederhergestellt werden. Die Umsetzung des Programms soll durch die ASSITEJ erfolgen.
Fristen: tba
Förderer: Programm des Bundes
Für wen?
Unternehmen, Betriebe, Vereine, Selbstständige, Einrichtungen, die wegen der Pandemie temporär geschlossen sind
Kurzinfo
Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag muss elektronisch durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte).
Fristen
30. April 2021
Förderer: Fonds Soziokultur
Für wen?
- Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten
- Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigentständiges und selbtändiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt.
- es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll
Kurzinfo
Zusätzliches Förderprogramm des Fonds Soziokultur für junge Kulturinitiativen
Fristen
2. Mai und 2. November eines Jahres (Tag, an dem der Antrag spätestens abgeschickt werden muss)
Förderer: Programm des Bundes
Für wen?
- Zuschüsse für Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) und gemeinnützige Organisationen
Kurzinfo
- Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate September bis Dezember 2020 im Verhältnis zu den Vorjahresmonaten
- Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich
Fristen
Antragsfrist bis 31.03.2021 verlängert
Förderer: Programm des Bundes
Für wen?
- Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Die bisherige Unterscheidung „von Schließung betroffen/nicht von Schließung betroffen“ entfällt, ebenso wie der Nachweis von Umsatzeinbrüchen außerhalb des Förderzeitraums
- Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland. Bislang waren es bis zu 500 Millionen Euro. Damit haben auch größere mittelständische Unternehmen Zugang zu dieser Hilfe.
Kurzinfo
- Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.
- Abschlagszahlungen: Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.
- Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
- Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt;
- Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
Fristen
Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Monat Februar 2021. Die regulären Auszahlungen erfolgen wie auch schon bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen über die Länder. Die regulären Auszahlungen starten im Monat März 2021.
Förderer: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Für wen?
Kinos
Kurzinfo
In Ergänzung zum laufenden Zukunftsprogramm Kino hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein weiteres investives Förderprogramm für den Kinosektor in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro aufgesetzt. Das Zukunftsprogramm Kino II fördert Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie sowie zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb.
Fristen: /
Förderer: Kultur Räume Berlin ist ein Bündnis bestehend aus der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), dem Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin, der GSE Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmBH, dem Bündnis Freie Szene Berlin e. V. sowie der eigens gegründeten Kulturraum Berlin GmbH.
Für wen?
KünstlerInnen in Berlin
Kurzinfo
Künstler*innen brauchen Arbeits- und Produktionsräume, die sie sich finanziell leisten können. Durch rasant steigende Mieten werden solche Orte immer seltener. Kunst- und Kulturschaffende müssen daher vor Verdrängung geschützt werden! Sie bedürfen jener Räume, damit sie auch in Zukunft in Berlin leben und arbeiten können.
Kultur Räume Berlin ist ein Bündnis aus Verwaltung, Immobiliendienstleistern und Freier Szene, das dieses Ziel erreichen will: Wir ermitteln Raumbedarfe aus allen Kunstsparten, wir schaffen und sichern bezahlbare Räume für Künstler*innen, wir erarbeiten Nutzungskonzepte und wir vergeben in regelmäßigen Ausschreibungen geförderte Arbeits- und Produktionsräume für alle Kunstsparten (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Projekträume und Tanz). Warum? − Damit Berlin eine vielfältige und lebenswerte Stadt bleibt. Damit Berlin eine Kulturmetropole bleibt!
Fristen:
Aktuell vergeben wir 15 Musikproberäume für eine langfristige Nutzung. Folgen Sie dem Link unten, um die Räume anzusehen und Ihr Interesse anzumelden. https://kultur-raeume-berlin.everreal.co/app/public/listings
Förderer:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Für wen?
Das Soforthilfeprogramm IV 4.0 richtet sich an Kultur- und Medienunternehmen sowie -einrichtungen (nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert) mit in der Regel mind. 2 Beschäftigten.
Kurzinfos
Das Soforthilfepaket IV der Senatsverwaltung für Kultur und Europa geht in die vierte Runde: Die Mittel für die SH IV wurden um weitere 10 Mio. € verstärkt.
Achtung: Das Antragsverfahren hat sich geändert. Eine Bezuschussung aus Mitteln der Soforthilfe IV 4.0 ist in dieser Programmrunde nur nachgelagert über eine Beantragung der Überbrückungshilfe III möglich. Um sich für Mittel aus der Soforthilfe IV 4.0 qualifizieren zu können, muss daher zunächst durch eine*n Steuerberater*in ein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden.
Mehr Informationen folgen in Kürze.
Zusätzlich bietet das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH eine Hilfestellung zu den Anträgen an. Sie unterstützen Sie mit Ihren Berater*innen als offizieller Partner der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, der Senatskanzlei Berlin sowie der Investitionsbank Berlin den Beratungsprozess zur Soforthilfe IV 4.0.
Fristen
/
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.kulturprojekte.berlin/
Förderer:
Berliner Senat
Für wen?
Gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen
Kurzinfos
Der Berliner Senat plant ein zweites Soforthilfeprogramm aufzulegen, damit gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen besser durch die Corona-Krise kommen. Nachdem das erste Berliner Hilfe-Paket für gemeinnützige Einrichtungen bereits eine hohe Nachfrage erfuhr, sei es dringend nötig, weiterhin Hilfe zu leisten.
Außerdem sollen die Antragsbedingungen überarbeitet werden. Die Minderung des bürokratischen Aufwands soll dazu führen, dass zum Beispiel auch Vereine mit migrantischem Hintergrund erleichterten Zugang zu der finanziellen Unterstützung bekommen können. Hintergrund sei eine häufige Ablehnung von Anträgen aufgrund fehlender Unterlagen in der ersten Runde des Hilfe-Pakets.
Mehr Informationen zur geplanten Finanzspritze findet ihr hier.
Fristen
/
Förderer:
Fonds Soziokultur
Für wen?
Einrichtungen, Initiativen, Träger, Einzelpersonen und Akteur*innen der Soziokultur, Kulturarbeit, der Kulturellen Bildung, der Medienbildung, Kunst- und Kulturpädagogik aller Rechtsformen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind. Einrichtungen, die teilweise öffentlich gefördert werden, sind ebenfalls antragsberechtigt. Antragsteller*innen müssen mind. 18 Jahre alt sein.
Kurzinfos
Fonds Soziokultur fördert den passgenauen Einsatz digitaler Möglichkeiten
Der Fonds Soziokultur schreibt mit Ta4: Digitalität + Soziokultur die fünfte Projektförderung im Rahmen des Sonderprogramms NEUSTART KULTUR aus. Vom 01.03.2021 bis einschließlich 31.03.2021 können über das Antragsportal des Fonds Soziokultur Anträge auf Förderung gestellt werden. Die nächste Antragsberatung findet am 11.03. von 16-17 Uhr statt, Anmeldung per E-Mail an beratung@fonds-soziokultur.de. Frühester Projektstart in der Ausschreibung Ta4 ist Mitte Mai 2021. Bis Dezember 2021 müssen die Projekte abgeschlossen sein.
Fristen
31.03.2021
Förderer:
Land Berlin
Für wen?
Soloselbstständige und kleine Unternehmen
Kurzinfos
Berlin plant neue Corona-Hilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer:innen sowie Bürgschaftsprogramm zur Zwischenfinanzierung für den Mittelstand
Mehr Informationen finden Sie hier
Fristen
/
Förderer:
TikTok und betterplace lab
Für wen?
Kunst- und Kulturinstitutionen
Kurzinfos
TikTok, die führende Plattform für mobile Kurzvideos, stellt fünf Millionen Euro für die Förderung von Kunst- und Kulturinstitutionen zur Verfügung. In den schweren Zeiten der Pandemie soll der Fonds 50 ausgewählten Kulturinstitutionen zugutekommen, die der kreativen Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion und Diversität neue Impulse geben. Als Partner unterstützt der digital-soziale Think-und-Do-Tank betterplace lab das Programm.
Durch das Förderprogramm erhalten Kulturinstitutionen die Möglichkeit, mit ihren Projektideen kulturell interessierte Zielgruppen mit ihrer Arbeit digital zu erreichen. Kreative und Künstler*innen können auf TikTok neue Formate schaffen, die sich mit Diversität befassen. Neben der finanziellen Förderung bietet TikTok den Institutionen praktische Unterstützung für den erfolgreichen Start auf der Plattform, etwa durch individuelle Ansprechpartner*innen, gezielte Trainings und Beratung - sowohl zu den Kniffen moderner Kommunikation auf TikTok als auch zu diversitätsfördernden Maßnahmen.
Fristen
/
Mehr Informationen: https://newsroom.tiktok.com/de-de/tiktok-startet-foerderprogramm-fuer-kunst-und-kultur