Kooperation Schule & kulturelle Kinder- und Jugendbildung
Das Berliner Schulgesetz sieht seit 2004 vor, dass sich Berliner Schulen gegenüber ihrem Umfeld öffnen. Sie haben seitdem die Aufgabe, intensiver mit externen Einrichtungen zusammenzuarbeiten und ihre Betreuungsangebote auszubauen. Sie sollen außerdem mehr gesellschaftliche Verantwortung als Kristallisationspunkte in den Kiezen und Quartieren wahrnehmen.
Schule und LKJ – gemeinsam für mehr Kulturbildung
In diesem Zusammenhang haben am 8. März 2006 Klaus Böger, Senator für Bildung, Jugend und Sport und der LKJ-Vorstand Christoph Happel eine wegweisende Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die zum Ziel hat, gemeinsam die Verantwortung für die Förderung von Kultureller Kinder- und Jugendbildung zu tragen. Sie stellt zwei wichtige Aufgaben in den Vordergrund:
- Ergänzung der kulturellen Jugendbildung in den Schulen durch kulturelle Angebote und Projekte der Mitgliedsorganisationen des LKJ
- Unterstützung der Schülerinnen und Schüler auf der Basis kreativer Eigentätigkeit in ihren individuellen und gesellschaftlichen Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten, ihrer Sozialisation und Persönlichkeitsentwicklung
Hier können Sie sich die Rahmenbedingungen sowie einen Musterkooperationsvertrag herunterladen.